Ausbildung

In der Schule für Sozialbetreuungsberufe werden pädagogische und soziale sowie medizinisch-pflegerische Kompetenzen für eine zeitgemäße Begleitung, Förderung, Unterstützung und Pflege von Menschen in unterschiedlichen Situationen vermittelt.

Die praxisorientierte Ausbildung ermöglicht Abschlüsse auf Fach- und Diplomniveau, Schwerpunkte sind Persönlichkeitsbildung, Individualisierung und Projektorientierung.

Qualifikationen

Die Ausbildung ermöglicht beste Berufschancen als:

  • FachsozialbetreuerIn mit Schwerpunkt: Altenarbeit, Behindertenarbeit, Behindertenbegleitung
  • DiplomsozialbetreuerIn mit Schwerpunkt: Altenarbeit, Behindertenarbeit, Behindertenbegleitung, Familienarbeit

Die Fach- und DiplomsozialbetreuerInnen Altenarbeit, Behindertenarbeit und Familienarbeit erwerben auch die Qualifikation in der Pflegeassistenz. Die Ausbildungen dauern zwei bzw. drei Jahre und werden auch berufsbegleitend angeboten.

 

Spezielle Angebote

Integrative Berufsausbildung

Für Menschen mit Lernschwierigkeiten wird eine zweijährige Ausbildung zum/zur Fachsozialhelfer/-in in der Behindertenbegleitung angeboten.

Ausbildung für MigrantInnen

Für Menschen mit Migrationshintergrund werden erweiterte Ausbildungen in Kooperation mit der CARITAS bzw. ZAM-NOWA und ISOP angeboten. Neben der fachlichen Ausbildung steht in diesen Programmen die Förderung der Sprachkompetenz im Vordergrund.

 

Ausbildungskosten SOB

Schule für Sozialbetreuungsberufe

  • Schulgeld: € 290,-- pro Semester
  • Allfällige Kosten f. Exkursionen, Werkmaterialien, Kopien u. ä.
  • Verwaltungsgebühr jeweils € 50,-- bei Ein- bzw. Ausstieg bzw. Abschluss
  • Prüfungsgebühr € 50,-- für Prüfungen mit Berufsberechtigung (Pflegeassistenz, Fachsozialbetreuung, Diplomsozialbetreuung)
  • Es kann um Schulbeihilfe, Unterstützung durch das AMS sowie um Förderung über ESF Mittel angesucht werden!

Zusatzqualifikationen

  • Informationen erhalten Sie im Sekretariat

 

Abschluss

Abschluss durch kommissionelle Prüfungen schriftlich und mündlich

  • Staatlich anerkanntes Zeugnis
  • Berufsberechtigung und Berechtigung zur Führung der erworbenen Berufsbezeichnung/en im Bereich der Sozialbetreuung und/oder Pflegeassistenz